Bachelor-Thesis
Die Bachelorarbeit (Bachelor-Thesis) soll zeigen, dass Sie unter Anwendung und ggf. Weiterentwicklung der wichtigsten wissenschaftlichen Theorien, Prinzipien und Methoden ein Problem aus dem Studienfach innerhalb einer vorgegebenen Frist selbstständig er- und bearbeiten können.
Dabei soll die wissenschaftliche Arbeitsweise auf dem Stand der aktuellen Fachliteratur erfolgen und eine Forschungsfrage mittels geeigneter Methoden beantwortet werden.
Ausgabe des Themas. Die Abschlussarbeit kann frühestens zu Beginn des letzten Semesters gemäß Studienplan begonnen werden. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung bei 6-semestrigen Bachelorstudiengängen mindestens 140 ECTS, bei 7-semestrigen Bachelorstudiengängen mindestens 170 ECTS erfolgreich erbracht worden sind.
Die Abschlussarbeit muss spätestens drei Monate nach Abschluss aller studienbegleitenden Modul- bzw. Modulteilprüfungen angemeldet werden. Die Frist läuft ab dem ersten Vorlesungstag des Semesters, das auf die Erbringung der letzten Prüfungsleistung folgt. Die Abschlussarbeit muss demnach spätestens Ende Mai bzw. Ende Dezember angemeldet werden. [Bitte berücksichtigen Sie die neue 5-Tage-Frist; siehe unter: Bearbeitungsbeginn.] Der Studierende hat ein Vorschlagsrecht für Thema und Prüfer.
Prüfer. Für die Bewertung der Abschlussarbeit sind zwei Prüfer zu bestimmen; einer der beiden Prüfer muss Professor der Hochschule der Medien sein. Sofern kein Professor als Prüfer zur Verfügung stehen sollte, kann das Thema auch von einem Lehrbeauftragten ausgegeben und betreut werden, soweit dieser an der Hochschule der Medien Stuttgart in einem für den jeweiligen Studiengang relevanten Bereich tätig ist. Die Bachelorarbeit kann auch von in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahrenen Personen betreut werden, sofern diese einen mindestens gleichwertigen wie den vom Studierenden angestrebten Abschluss haben und dieser mindestens drei Jahre vor dem Anmeldetermin der Abschlussarbeit verliehen wurde. Neben den beiden Prüfern können auch Praxisbetreuer in die Betreuung einbezogen werden.
Gruppenarbeit. Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der Einzelnen aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Zuordnung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und abgrenzbar ist und die Anforderungen nach Absatz 1 (Ausgabe des Themas) erfüllt sind.
Bearbeitungsbeginn. Der Bearbeitungsbeginn wird durch das Datum neben der Unterschrift des ersten Prüfers auf der Bacheloranmeldung markiert. Darüber hinaus sind die Unterschriften des zweiten Prüfers sowie des Studiendekans erforderlich. Der Antrag muss dem Fakultätssekretariat fünf Werktage vor Bearbeitungsbeginn vorliegen. Erst mit der Unterschrift des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, die binnen fünf Tagen von der Fakultätssekretärin eingeholt wird, werden Thema und Prüfer genehmigt.
Bearbeitungszeit. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt drei Monate. Die Abgabefrist kann auf Antrag des Kandidaten nur aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, um bis zu zwei Monate verlängert werden. Die Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss auf der Grundlage der Stellungnahme eines der beiden Prüfer bzw. des Betreuers.
Im Krankheitsfall verlängert sich die Bearbeitungszeit bei fristgemäßer Vorlage eines ärztlichen Attests (Einreichung spätestens drei Tage nach Ausstellung im Fakultätssekretariat) um die auf dem Attest ausgewiesene Anzahl von Werktagen.
Thema der Abschlussarbeit. Das auf der Anmeldung eingetragene Thema ist im Sinn eines Arbeitstitels zu verstehen, dessen Wortlaut während der Bearbeitungszeit in Abstimmung mit den Prüfern noch angepasst werden kann.
Umfang der Arbeit. Der Umfang der Bachelorarbeit hängt von der jeweiligen Aufgabenstellung ab und soll im Studiengang Mediapublishing in der Regel 60 bis 80 DIN A4-Seiten (einseitig bedruckt) umfassen (Anhänge werden dabei nicht mitgezählt). Vom ersten Prüfer kann eine Umfangsbeschränkung nach oben festgesetzt werden.
Abstract. Zur Bachelor Thesis gehört ein Abstract in deutscher Sprache, der vor dem Inhaltsverzeichnis in die Arbeit eingebunden wird. Der Abstract stellt kurz und klar Thema, Theorie, Fragestellung, Methode/Vorgehensweise, Hauptergebnisse und Fazit der Arbeit dar (jeweils in einem bis drei Sätzen) und bildet somit die Quintessenz der Untersuchung. Seine Funktion ist also eine gänzlich andere als die der Einleitung. Der Abstract muss sehr präzise formuliert werden; hier zählt jedes Wort. Er wird immer erst nach Abschluss der gesamten Arbeit geschrieben und umfasst in der Regel nicht mehr als 1800 Zeichen.
Formalia. Eine Eidesstattliche Erklärung, die mit Datum versehen und eigenhändig unterschrieben werden muss, gehört zwingend zur Bachelorarbeit. Ihr genauer Wortlaut findet sich bei den ›Hinweisen zur Abschlussarbeit‹ (http://www.hdm-stuttgart.de/download/studierende). Entgegen den dortigen Angaben sollte diese Erklärung im Studiengang Mediapublishing nicht nach dem Titelblatt, sondern erst am Ende der Arbeit eingebunden werden. Im Übrigen gelten die üblichen Regeln wissenschaftlichen Arbeitens. Zur Orientierung können die Richtlinien für die Abfassung schriftlicher Arbeiten im Studiengang Mediapublishing dienen (siehe: http://www.mediapublishing.org/images/stories/richtlinien_vvb.pdf).
Abgabe der Bachelorarbeit. Die Abschlussarbeit ist fristgerecht im zuständigen Fakultätssekretariat der Hochschule einzureichen. Bei der Einreichung werden alle Exemplare mit einem Eingangsstempel versehen. Das Datum des Eingangsstempels entscheidet, ob die Arbeit fristgerecht eingereicht wurde. Fällt der Abgabetermin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so verschiebt sich der Abgabetag auf den nächsten Arbeitstag.
Es sind jeweils drei gedruckte und drei elektronische Exemplare (auf CD/DVD) einzureichen: Jeweils ein Exemplar verbleibt an der Hochschule, die beiden übrigen abgestempelten Exemplare sind vom Studierenden zusammen mit der elektronischen Version den beiden Prüfern zuzuleiten, bei denen die Arbeit auch nach der Bewertung verbleibt.
Da eine Sperrung der Bachelorarbeit nur noch bei der Anmeldung möglich ist, empfiehlt der Studiengang Mediapublishing, grundsätzlich eine Sperrung zu beantragen, da in der Regel nicht vorhersaehbar ist, ob die Abschlussarbeit sensible Daten enthalten wird, die eine solche Sperrung erforderlich machen. Ist dies nicht der Fall, kann die Sperre bei der Abgabe der Bachelorarbeit wieder aufgehoben werden. Bedenken Sie auch, dass eine mögliche Veröffentlichung der Thesis durch die HdM-Bibliothek spätere Verwertungsmöglichkeiten der Abschlussarbeit erwchweren kann.
Erfassung im ePub-System. Seit 1. Februar 2012 verlangt die Hochschulverwaltung bei der Einreichung der Abschlussarbeit darüber hinaus einen Nachweis über die Erfassung der Abschlussarbeit im ePub-System der HdM (http://opus.bsz-bw.de/hdms). Zu den genauen Anforderungen siehe die ›Hinweise zur Abschlussarbeit‹ unter: http://www.hdm-stuttgart.de/download/studierende
Bewertung der Bachelorarbeit. Die Bachelorarbeit wird von zwei Prüfern bewertet. Der erste Prüfer ist zugleich Betreuer der Arbeit. Für die Endnote der Bachelorarbeit werden die Noten der beiden Prüfer addiert, durch Zwei dividiert und auf eine Stelle nach dem Komma abgerundet.
Mündliche Abschlussprüfung. In die Bewertung der Bachelorarbeit fließt auch die übergreifende mündliche Bachelor-Abschlussprüfung (auch ›Verteidigung‹ genannt) ein. Sie dauert 30 bis max. 45 Minuten und soll verifizieren, dass die Arbeit inhaltlich vom Studierenden verfasst wurde. In der Regel findet sie sechs bis acht Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit statt. Die ›Verteidigung‹ dient der Überprüfung und Bestätigung der Endnote der Bachelorarbeit: Die vorläufige Note für die schriftliche Arbeit kann dabei maximal um einen Notenschritt nach oben oder unten korrigiert werden, also von z. B. vorläufig 2,0 auf 1,7 oder 2,3. Es erfolgt also keine gesonderte Benotung der mündlichen Abschlussprüfung.
Weitere Informationen zur Bachelorprüfung finden sich in der SPO Teil A (Allgemeiner Teil) §§ 22–31. Bei Verfahrensfragen wenden Sie sich bitte an das Fakultätssekretariat; für inhaltliche Fragen stehen die Professoren des Studiengangs zur Verfügung. – Stand: 1.2.2012