Praktisches Studiensemester
Praxissemesterbericht
Die Studierenden haben über die Tätigkeit während ihres IPS einen schriftlichen Bericht zu erstellen. Der dem Praktikantenamtsleiter des Studiengangs vorzulegende Bericht soll im Umfang mindestens 45 DIN-A4-Seiten (zuzüglich Beilagen, Fertigungsbeispiele etc.) entsprechen.
Der Abgabetermin für den Praxissemesterbericht wird jeweils im Studienführer bekannt gegeben, in der Regel liegt er zwei bis drei Wochen nach Beginn des Folgesemesters.
Der Praxissemesterbericht besteht aus zwei inhaltlich miteinander verbundenen (aber getrennt gebundenen) Teilen:
TEIL 1 (Umfang ca. 30 Seiten) enthält den eigentlichen Tätigkeitsbericht,
TEIL 2 (Umfang 15–20 Seiten) den Theorieteil des Berichts.
Im Tätigkeitsbericht soll neben einer knappen Charakterisierung des Unternehmens bzw. der betrieblichen Einheit, in der das Praxissemester abgeleistet wurde, eine ausführliche Beschreibung der von der/dem Studierenden ausgeübten Tätigkeiten gegeben sowie eine persönliche Einschätzung des Gelernten im Bezug auf das im Studium erworbene und im Theorieteil vertiefte Fachwissen vorgenommen werden.
Im Theorieteil wird die im begleitenden Literaturstudium herangezogene spezifische Fachliteratur aufbereitet. Diese richtet sich nach der jeweiligen Branche und dem Funktionsbereich, in dem das Praktikum absolviert wird. Das bedeutet, dass die Studierenden die relevante Literatur selbstständig recherchieren und auswerten müssen. Für diesen Teil gelten die allgemeinen Regeln wissenschaftlichen Arbeitens.
Weitere Hinweise zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen an den Praxissemesterbericht werden in der Blockveranstaltung A gegeben.
Erläuterungen
Um das IPS anerkannt zu bekommen, müssen Sie nachweisen, dass Sie neben der praktischen Tätigkeit auch theoretisch gearbeitet haben. Der sog. Theorieteil soll dies dokumentieren.
Der Theorieteil ist keine Bachelor-Thesis in Miniaturform. Ganz im Gegenteil: Würden Sie während des IPS bereits eine bestimmte Fragestellung wissenschaftlich bearbeiten, würde dies – streng genommen – dazu führen, dass Sie dieses Thema nicht mehr in Ihrer Bachelor-Thesis behandeln dürften.
Die Idee des Theorieteils ist aber eine ganz andere: Sie sollen für ein von Ihnen gewähltes Thema die relevante Literatur sichten und vorstellen. Dabei ist eine kritische Einschätzung der jeweiligen Werke, Beiträge, Artikel erwünscht. Das gewählte Thema sollte in einem Zusammenhang zu Ihrer Praxisstelle stehen:
Wer z.B. in der Anzeigen-Abteilung eines Presseverlags arbeitet, könnte sowohl Literatur zum Anzeigenmarketing behandeln, aber auch allgemein Bücher zur Rolle von Zeitungsverlagen in der demokratischen Gesellschaft vorstellen. Die Verbindung zu Ihrer praktischen Tätigkeit kann also sehr eng, aber auch sehr weit sein.
Ein solches Literaturstudium kann also in gewisser Weise eine Vorarbeit für Ihre Bachelor-Thesis sein, indem Sie sich die relevante Literatur für einen Themenbereich aneignen, über den Sie ein Semester später schreiben wollen (sofern Sie dies jetzt schon wissen). Es kann, muss aber nicht so sein. Die Wahl Ihres Themas für die Thesis wird durch Ihren Theorieteil in keinster Weise vorbestimmt. Und selbstverständlich kann die Vorstellung der Literatur selbst kein Bestandteil Ihrer späteren Bachelor-Thesis sein.
Bei 15 Seiten Umfang können Sie sicher nicht nur zwei Publikationen vorstellen. Bei zwei bis drei Textseiten pro Werk ergibt sich eher eine Zahl von fünf bis zehn Titeln. Aber seien Sie auch hier flexibel: Es gibt Grundlagenwerke, die so komplex sind, dass Sie eine ausführlichere Darstellung und kritische Würdigung erfordern. Haben Sie hingegen ein Thema gewählt, bei dem die relevante Literatur vor allem aus kürzeren Artikeln und Beiträgen besteht, werden Sie sehr viel mehr Texte vorstellen müssen. Und noch etwas: Vergessen Sie nicht, Ihre Auswahl zu begründen. Ein Buch, dass Ihr Professor kennt und schätzt, darf bei Ihnen fehlen – wenn Sie erklären, warum Sie sich für »Ihre« Werke entschieden haben.