Publishers Day 2011

Mit freundlicher Unterstützung der Motor Presse Stuttgart und des Georg Thieme Verlags Stuttgart

1. Publishers Day an der HdM

Der Verlagsstudiengang Mediapublishing an der Hochschule der Medien Stuttgart hat mit dem Publishers Day am 27. Mai 2011 ein neues Veranstaltungsformat zwischen Forschung, Lehre und Praxis geschaffen. Beim ersten Stuttgarter »Publishers Day« ging es um Mediennutzung: Branchenexperten und Professoren des Studiengangs referierten in Keynotes zu aktuellen Themen. Diskussionen in Kleingruppen aus Experten, Verlagspraktikern und Studierenden ermöglichten darüber hinaus in Talkshop-Diskussionsrunden den produktiven Austausch zu Einzelaspekten. Dabei wurde nicht nur über die Verlagsbranche gesprochen, auch die Studenten erhielten bei Vorträgen von Alumni wichtige Impulse für ihren persönlichen Werdegang. Die Kombination aus Erfahrung, Abstraktion und innovativen Ideen erschloss für alle Beteiligten neue Perspektiven.

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Keynotes und Referenten

Sigrid Lesch: »E-Medien in der Praxis: Wer will heute noch gedruckte Bücher?«

Sigrid Lesch, Georg Thieme Verlag (Foto: ds086)Sigrid Lesch von der Georg Thieme Verlag KG arbeitete nach ihrem Studium am Beilstein Institut in Frankfurt und am FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft. Im Jahr 1994 begann sie beim Georg Thieme Verlag im Bereich Elektronische Medien, später leitete sie den Bereich Online/Electronic Publishing. Heute ist Sigrid Lesch Bereichsleiterin von E-Business Operations & Webpublishing.

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Publishers Day: Interview mit den Machern, Teil 2

Das Thema des ersten Publishers Day 2011 ist Mediennutzung. Diese hat sich ja in den letzten Jahren stark verändert. Prof. Dr. Veddern, sehen Sie als Professor für Medien- und Verlagsrecht z.B. bei E-Books und Apps noch rechtliche Lücken oder Grauzonen?

Veddern: Die Inhalte von E-Books und Apps sind durch das Urheberrecht hinreichend geschützt. Es ist eindeutig, dass User Apps und E-Books ohne Lizenz weder über Filesharing-Netze tauschen noch sonst weiterreichen dürfen. Probleme sehe ich eher bei der Verfolgung von Rechtsverletzungen. Zwar ist es inzwischen relativ schnell und effektiv möglich, gegen einzelne Filesharer vorzugehen, soweit deren IP-Adressen bekannt sind. 

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