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Publishers Day: Interview mit den Machern, Teil 2

Das Thema des ersten Publishers Day 2011 ist Mediennutzung. Diese hat sich ja in den letzten Jahren stark verändert. Prof. Dr. Veddern, sehen Sie als Professor für Medien- und Verlagsrecht z.B. bei E-Books und Apps noch rechtliche Lücken oder Grauzonen?

Veddern: Die Inhalte von E-Books und Apps sind durch das Urheberrecht hinreichend geschützt. Es ist eindeutig, dass User Apps und E-Books ohne Lizenz weder über Filesharing-Netze tauschen noch sonst weiterreichen dürfen. Probleme sehe ich eher bei der Verfolgung von Rechtsverletzungen. Zwar ist es inzwischen relativ schnell und effektiv möglich, gegen einzelne Filesharer vorzugehen, soweit deren IP-Adressen bekannt sind. 

Unzureichend geregelt ist aber die Verantwortung der Plattform-Betreiber, über die der illegale Austausch von Daten erfolgt. Ihre Pflichten, Rechtsverletzungen vorzubeugen und zu überwachen, sind sehr eingeschränkt. Hier besteht sicherlich noch gesetzgeberisches Klarstellungspotential.

Haben Sie in Ihrer Laufbahn denn selbst mal einen Fall von illegalem Download betreut?

Veddern: Während meiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt war ich immer wieder mit Fällen von illegalem Download befasst und zwar sowohl auf Seiten verletzter Personen und Unternehmen als auch auf Seiten der Verletzer. Dabei handelte es sich vorwiegend um Fälle aus dem Film- und Musikbereich. Die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche liegen für Privatpersonen – selbst für relativ kleine Verletzungen – durchaus in schmerzhafter Höhe. Bei der strafrechtlichen Verfolgung von Verletzungen sind die Staatsanwaltschaften und Gerichte eher zurückhaltend.

Muss der Uploader oder der Nutzer, welcher unwissend illegal herunterlädt, mit härteren rechtlichen Konsequenzen rechnen?

Veddern: Wer ohne Vorsatz handelt, muss eine strafrechtliche Verfolgung zwar nicht fürchten. Eine zivilrechtliche Haftung bleibt aber. Man muss noch nicht einmal selbst gehandelt haben. Es reicht, dass ein Dritter über den eigenen ungesicherten Rechner oder das eigene ungesicherte WLAN-Netz illegale Downloads vornimmt. Davon abgesehen lösen illegale Uploads sicherlich höhere Schadensersatzansprüche aus als Downloads, da der Upload eine Vielzahl von Folgeverletzungen ermöglicht.

Thema Facebook: Vor ca. einer Woche hat Facebook eine seit 4 Jahren bestehende Datenlücke entdeckt, durch welche andere Firmen Zugriff auf tausende Profile hatten. Muss die Firma mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?

Veddern: Grundsätzlich sind Betreiber von sozialen Netzwerken verpflichtet, Kundendaten ausreichend vor illegalen Zugriffen zu schützen. Zudem haften sie gegenüber ihren Kunden prinzipiell für jede Form der Fahrlässigkeit. Die Betreiber schließen in ihren AGB's aber häufig die Haftung für leichtere und mittlere Fahrlässigkeit aus, was im Einzelfall die Entschädigungsmöglichkeiten der User einschränken kann. Bei der Datenlücke von Facebook hatte es – nach allem was bekannt ist – keine Schädigungen von Usern gegeben, sodass Facebook wohl keine Schadensersatzansprüche zu fürchten hat.

Haben Sie selbst ein Facebook-Profil?

Veddern: Ein privates Facebook-Profil habe ich nicht und beabsichtige zurzeit auch keines anzulegen. Den Umgang von Facebook mit Nutzerdaten verfolge ich aber sehr intensiv. Als Jurist verspüre ich schon ein gewisses Unbehagen.

Haben Sie Tipps wie man sich im Netz schützen kann oder sollte?

Veddern: Der Schutz beginnt, bevor man Daten im Internet preisgibt. Man sollte sich bewusst machen, dass die scheinbar kostenlosen Angebote von Google, Facebook, Twitter etc. von Unternehmen stammen, die Gewinne erzielen möchten. Die Nutzer zahlen letztlich mit ihren Daten und den digitalen Spuren ihres Surfverhaltens. Die gesammelten Daten lassen sich hervorragend vermarkten, da sie ein hohes Maß an Personalisierung ermöglichen. Man sollte sich daher genau überlegen, welche Daten man von sich preisgibt und welche nicht. Dies gilt auch mit Blick auf potentielle Arbeitgeber, die sich aus frei verfügbaren Daten informieren dürfen und dies auch tun. Die sensiblen Daten, die man Freunden oder anderen Personen offen legen möchte, sollte man – wenn möglich – in passwort- und zugangsbeschränkte Bereiche ablegen.

Wie ist ihr persönliches Mediennutzungsverhalten? Nutzen sie z.B. noch einen Printkalender oder erledigen Sie alles digital?

Veddern: Meine Kalenderdaten verwalte ich schon lange digital. Die Vorteile liegen auf der Hand: Man kann seine Daten immer mobil auf dem Smartphone bei sich tragen und gleichzeitig auf einem oder mehreren Rechnern speichern sowie simpel untereinander abgleichen.

In diesem Zuge muss ich Sie fragen: Apple oder PC?

Veddern: Beruflich und privat nutze ich zurzeit vorwiegend Equipment von Apple.

Verlage müssen ja heute weitaus mehr Distributionskanäle bedienen, wie eBook-Reader und Smartphones usw., denken Sie der Rechtssektor in Verlagen spielt auf Grund dieser Entwicklung eine immer größere Rolle?

Veddern: Meiner Ansicht nach steigen die rechtlichen Anforderungen an jeden einzelnen Verlagsmitarbeiter. Durch die Vervielfachung der Ausgabekanäle müssen deren besondere Bedingungen berücksichtigt werden. Vor allem im digitalen Bereich sind die Rechtsfragen sehr komplex. Hinzu kommt, dass die Digitalisierung die Nutzungsintensität von geschützten Inhalten erheblich gesteigert hat. Heutzutage ist es daher nicht mehr praktikabel, in einem Verlag nur in der Rechtsabteilung rechtliche Kompetenz zu bündeln. Gefragt sind vielmehr die einzelnen Verlagsmitarbeiter. Dies bestätigt auch der Trend juristische Kernkompetenzen in Anwaltskanzleien auszulagern, die den einzelnen Verlagsmitarbeitern dann nicht mehr wie der eigene Justitiar jederzeit zur Verfügung stehen.

Das Interview führte Laura Spanier, Mediapublishing-Studentin im 3. Semester.


 
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